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Allgemeine Informationen zur Zahnheilkunde
Die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich wird von der Zahnmedizin oder auch Zahnheilkunde umfasst.
So wie ein Augenarzt ist auch der Zahnarzt ein Humanmediziner, da sich das Studium der Zahnmedizin teilweise mit dem Studium der Medizin überschneidet. Schon während des fachspezifischen Studiums setzt die Spezialisierung der Zahnheilkunde (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Stomatologie) ein. Ein breitgefächertes Spezialgebiet der Humanmedizin ist die Zahnheilkunde. Nach dem Examen wird die Approbation als Zahnarzt erteilt. Eine Spezialisierung kann durch eine mindestens vierjährige, ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung erworben werden. Daraus resultieren dann Zahnarzt Kieferorthopädie, Zahnarzt Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen. Ein abgeschlossenes Studium in Human- und Zahnmedizin, mit einer anschließenden fünfjährigen Facharztausbildung ist jedoch für den Erwerb des Facharzttitels Mund-Kiefer-Gesichtschirurg notwendig.
Das eigentliche Fachgebiet des Zahnmediziners bezieht sich auf Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Aber auch Erkrankungen und Störungen in den Funktionssystemen des Kopf-, Hals-, Schulterbereichs wirken sich auf die Funktion des Kauapparates aus. Auch krankhafte Veränderungen der Mundhöhle wirken sich oft auf den restlichen Körper aus. Das Fachgebiet des Zahnarztes umfasst heutzutage auch viele angrenzende funktionelle Gebiete und nicht mehr ausschließlich Zähne und Zahnfleisch. Auch zeigen viele Krankheiten Symptome in der Mundhöhle wie z.B. Krebs, Infektionen oder Blutkrankheiten.
Historisches zur Zahnheilkunde
Im Gebiet der Indus-Kultur wurden Zähne 2800 v. Chr. bis 1800 v. Chr. behandelt. Anweisungen zu Zahnbehandlungen gab der Papyrus Ebes aus Ägypten im sechzehnten Jahrhundert v. Chr.
Ein Wurm, der sich durch den Zahn frisst und dadurch Zahnerkrankungen verursache, war nicht erst seit dem Mittelalter die Vorstellungen der Menschen.
Mit dem Brenneisen zu den Kautern der Karies und der Nerven kurierte man die Menschen von ihren quälenden Zahnschmerzen bis 1829. Dass die meisten Patienten bei dieser Behandlung das Bewusstsein verloren, kalkulierten Zahnärzte ein. Um dem Patienten den Schmerz zu nehmen, verwendete man zur Abtötung der offenliegenden Pulpa (allg. Sprachgebrauch: Nerv), Arsenpaste. Weitere Mittel zur Schmerzbehandlung waren auch Äther, Chloroform, Lachgas und später auch Kokain.
Zur Reinigung der Zähne benutzte man jahrhundertelang am Ende auf gefaserte Holzstäbchen, getränkt in Alaun oder bestreut mit Bengalpfeffer, alkalischer Asche oder Ingwer. Aus dem frühen 18. Jahrhundert stammten die ersten Zahnbürsten.
Die Zähne von Pavianen, Schafen oder Hunden fanden ebenfalls im 18. Jahrhundert Verwendung als Implantate. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden künstliche Zähne eingesetzt.
Die Schutzheilige der Zahnmedizin ist die Heilige Apollonia.
Der Zahnmediziner
Von Handwerkern, meist von Badern und nicht von akademisch ausgebildeten Ärzten wurden im Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten Zähne gezogen. Mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten übten die sogenannten "Zahnbrecher" oder "Zahnreißer" ihren Beruf aus. Von zweifelhaftem Ruf waren die Marktschreier und Scharlatane, deren Hauptinteresse dem Geldgewinn galt.
Eine Zahnbehandlung musste sehr schnell ablaufen, bevor Patienten die Möglichkeit der Narkose hatten oder einer Lokalanästhesie der Zähne verfügbar war.
Befunderhebung und Diagnose
Befunderhebung und Diagnose im Bezug auf die Kariestherapie werden hier zunächst berücksichtigt. Meist füllt der Patient, wenn er das erste Mal in einer Praxis behandelt wird, einen Fragebogen aus, der zur Erhebung einer allgemeinen Anamnese dient. Weiterhin führen Patient und Arzt ein ausführliches, ergänzendes Gespräch in dem auf Allgemeinerkrankungen, die Auswirkungen auf die Zahngesundheit haben und spezielle Behandlungsrisiken bergen, eingegangen wird. Um das individuelle Kariesrisiko besser einschätzen zu können, bittet der Arzt eventuell den Patienten einen Ernährungsfragebogen auszufüllen. Die Zähne, das Zahnfleisch und die übrige Mundschleimhaut des Patienten werden zur Bestimmung des intraoralen Befundes vom Arzt untersucht. Die Speichelfließrate wird in Einzelfällen bestimmt.
Im Anschluss erfolgt die Dokumentation des Zahnstatus in schriftlicher Form oder als Bild. Die Erfassung des Gebisszustandes wird als Zahnstatus bezeichnet. Fehlende oder ersetzte Zähne, Inlays, Onlays, Kariesbefall, Füllungen, Implantate, Fehlstellungen oder sonstige Zahnerkrankungen werden hierbei festgehalten.
Zu Diagnosemaßnahmen zählen spezielle Untersuchungen und Röntgendiagnose, etwa die Erhebung des Parodontalstatus, ebenso die Funktionsdiagnostik, die es ermöglicht, durch die Kenntnis von Kaumuskulatur, Okklusion und Kiefergelenksbewegungen eine individuelle Therapie nach einem ganzheitlichen Konzept zu erstellen.
Zahnheilkunde in der Forensik
Durch den Vergleich der dokumentierten Befunde mit rechtsmedizinischer Feststellung können in manchen Fällen auch Leichen identifiziert werden.
